AGBs zum Cottbuser Geschenkgutschein

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Einlösestellen

  • Die Einlösestelle verpflichtet sich für den Mindestzeitraum von 12 Monaten – ein Geschäftsjahr – am Gutscheinsystem „Cottbuser Geschenkgutschein“ gemäß den bestehenden Bedingungen teilzunehmen.
  • Das Geschäftsjahr des Gutscheinsystems „Cottbuser Geschenkgutschein“ beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember des Kalenderjahres.
  • Die Teilnahme als Einlösestelle am Gutscheinsystem wird gültig mit der Unterzeichnung und Einreichung des entsprechenden Antrages und der damit einhergehenden Anerkennung der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einlösestellen und für Gutscheinbesitzer.
  • Die Annahme von Gutscheinen in der Einlösestelle sowie die Einreichung eingelöster Gutscheine zur Verrechnung sind ab sofort nach Unterzeichnung des Vertrages, auch mitten im Geschäftsjahr möglich.
  • Die Kündigung der Teilnahme am Gutscheinsystem ist nur schriftlich und zum Ende des Geschäftsjahres des Gutscheinsystems mit einer Kündigung von vier Wochen beim Stadtmarketingverband Cottbus e.V. möglich. Darüber hinaus ist die außerordentliche Kündigung der Teilnahme am Gutscheinsystem jederzeit bei Geschäftsschließung, Insolvenz oder Verlagerung des Geschäftsstandortes an einen Ort außerhalb der Cottbuser Stadtgrenzen möglich.
  • Die Teilnahme der Einlösestelle am Gutscheinsystem verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung gemäß der bestehenden Kündigungsbedingungen ausgesprochen wird.
  • Die Einlösestelle verpflichtet sich, während der Teilnahme am Gutscheinsystem, die im Umlauf befindlichen „Cottbuser Geschenkgutscheine“ zur Bezahlung ihrer Waren, Dienstleistungen oder sonstiger Leistungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gutscheinbesitzer zuzulassen und uneingeschränkt anzunehmen.
  • Die Einlösestelle kann einen möglichen Restbetrag nach Gutscheineinlösung in bar ausbezahlen oder einen eigenen Gutschein in Höhe des Restbetrages ausstellen.
  • Für die mit dem „Cottbuser Geschenkgutschein“ bezahlten/abgeschlossenen Kauf-, Miet-, Leasing-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Einlösestelle.
  • Der „Cottbuser Geschenkgutschein“ ist von der Einlösestelle wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird der Gutschein nicht ersetzt.
  • Der Stadtmarketing- und Tourismusverband Cottbus e.V. bedient sich bei der operativen Abwicklung des Gutscheinsystems der CMT GmbH mit ihrem CottbusService als öffentliche Kundenkontaktstelle. In der Einlösestelle eingelöste Gutscheine können einmal monatlich zum 15. Tag des Monates bzw. bei Sonn- oder Feiertagen am darauffolgenden Werktag beim CottbusService der CMT GmbH, Berliner Platz (Stadthalle) eingelöst werden. Zur Verrechnung trennt die Einlösestelle den Gutschein entlang der entsprechenden Markierung und reicht den für den Stadtmarketing- und Tourismusverband e.V. bestimmten Gutscheinteil ein. Die andere Hälfte des Gutscheins verbliebt bei der Einlösestelle.
  • Nach Prüfung der eingereichten Gutscheinabschnitte wird der Einlösestelle die Summe der Gutscheinwerte abzüglich des Verwaltungskostenabschlages überwiesen.
  • Von jedem beim CottbusService zur Verrechnung eingereichten Cottbuser Geschenkgutschein wird ein Verwaltungskostenanteil vom Gesamtwert in Höhe von 5% (5 v.H.) einbehalten. Die verbleibende Summe wird der Einlösestelle überwiesen. Eine Auszahlung in bar ist nicht möglich. Mit dem Verwaltungskostenabschlag werden die Aufwendungen für Dateiaktualisierungen, Bewerbung, Verkauf, Prüfung und Abrechnung des Gutscheins beim CottbusService der CMT GmbH abgedeckt.
  • Mit Unterzeichnung des Vertrages zur Teilnahme am Gutscheinsystem „Cottbuser Geschenkgutschein“ erkennt die Einlösestelle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einlösestellen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gutscheinbesitzer an und verpflichtet sich, alle mit dem Gutscheinsystem in Berührung kommenden Angestellten und Mitarbeiter in der Einlösestelle entsprechend einzuweisen.
  • Wenn das Gutscheinsystem „Cottbuser Geschenkgutschein“ zu einem künftigen Zeitpunkt nicht mehr existiert und gleichzeitig noch Gutscheine im Umlauf sind, hat der Gutscheinbesitzer das Recht, sich den auf dem/den noch gültigen Gutschein/en bezeichneten Wert in bar von der CMT GmbH auszahlen zu lassen.
  • Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einlösestellen sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gutscheinbesitzer obliegen dem Vorstand des Stadtmarketingverbandes Cottbus e.V.. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nur mit Beginn des neuen Geschäftsjahres in Kraft treten können, müssen den am Gutscheinsystem teilnehmenden Einlösestellen mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich mitgeteilt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheinbesitzer

  • Der „Cottbuser Geschenkgutschein“ wird in Höhe folgender Geldwerte von produziert und verkauft: 10 Euro, 20 Euro und 44 Euro.
  • Der Wert des „Cottbuser Geschenkgutscheines“ kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden.
  • Der „Cottbuser Geschenkgutschein“ kann ausschließlich in den zum gewünschten Einlösezeitpunkt am Gutscheinsystem teilnehmenden Einlösestellen eingelöst werden.
  • Der „Cottbuser Geschenkgutschein“ besitzt keine Gültigkeit für eventuell bestehende Online-Shops der am Gutscheinsystem beteiligten Einlösestellen.
  • Nur Gutscheine mit gültiger, unbeschädigter und deutlich lesbarer Gutscheinnummer sind zur Einlösung in den Einlösestellen geeignet und berechtigt.
  • Der "Cottbuser Geschenkgutschein" ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen drei Jahre ab Ausstellungsdatum und im dritten Jahr bis zum Ende des Kalenderjahres gültig.