Architektur-Beschilderung

Wer kann einen Antrag für die Anbringung einer Gebäudetafel stellen?
Hauseigentümer, deren Gebäude einen besonderen architektonischen oder historischen Wert besitzen. Der Wert kann sich aus einer bestimmten Bauepoche, einem bedeutenden Bewohner oder auch einer besonderen Nutzung ergeben. Auch Bewohner/Nutzer entsprechender Gebäude können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Eigentümers einen Antrag stellen.

In welcher Form ist der Antrag zu einzureichen?
Schriftlich oder per Email

An wen ist der Antrag zu senden?
An einen der unten genannten Ansprechpartner der Stadtverwaltung, des Stadtmarketings oder des Sanierungsträgers der Stadt Cottbus. Gerne können Sie sich auch vorab mit Ihren Fragen an erwähnte Ansprechpartner wenden.

Welche Informationen bzw. Anlagen hat der Antrag zu umfassen?
Gebäude, für welches ein Schild beantragt wird; Angaben des Antragsstellers zu Adresse, Telefonnummer, Emailadresse (bei Nichteigentümern ist zusätzlich eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers anzufügen); darüber hinaus ein aktuelles Bild der Fassade sowie möglichst umfassende Informationen zur Geschichte des Hauses und ihrer Bewohner sowie historische Bilder der Außen- und Innenansichten.

Welche Fristen sind für die Antragsstellung zu beachten?
Keine. Es wird jedoch zunächst eine gewisse Anzahl von Anträgen gesammelt,bis sich das Auswahlgremium mit diesen beschäftigt. Das Gremium trifft sich mindestens halbjährlich.

Wer entscheidet, ob ein Gebäude eine Beschilderung erhält?
Ein Auswahlgremium bestehend aus der Stadtverwaltung Cottbus (Fachbereich Stadtentwicklung), dem Stadtmarketing, der Denkmalschutzbehörde sowie dem Sanierungsträger der Stadt Cottbus. Das Gremium kann bei Bedarf erweitert werden.

Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
Nach Abstimmung des Gremiums werden die Antragssteller über das Ergebnis informiert. Nach etwaigen Rückfragen wird das Schild in Rücksprache mit dem Eigentümer endredaktionell fertiggestellt und der Auftrag zur Herstellung ausgelöst.
Sobald das Schild fertiggestellt ist, kann es in der Stadtverwaltung oder beim Sanierungsträger gemeinsam mit einer Bohrschablone abgeholt werden.

Was kostet ein Schild?
Die Finanzierung der Schilder erfolgt über die Städtebauförderung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die eingesetzten Fördermittel kommen zu jeweils einem Drittel von Bund, Land und Kommune. Dem Gebäudeeigentümer selbst entstehen keine Anschaffungskosten.

Wo ist das Schild anzubringen?
Um im Stadtbild eine möglichst einheitliche Anbringung der Architekturbeschilderung zu gewährleisten wird dem Eigentümer seitens des Entscheidungsgremiums ein Anbringungsvorschlag unterbreitet. Das Schild soll vom Straßenraum aus für Passanten gut sichtbar und lesbar sein.

Wer bringt das Schild an?
Die Anbringung des Schildes erfolgt in Eigenverantwortung des Eigentümers. Zur Erleichterung der Montage wird mit dem Schild eine Bohrschablone übergeben.  

Welche Pflichten bringt die Anbringung eines Schildes für den Eigentümer?
Mit der Anbringung eines Schildes entstehen dem Eigentümer außer einer angemessenen Pflege keine Pflichten.
Da das Schild aus Fördermitteln bezahlt wird, kann eine spätere Erneuerung des Schildes jedoch nicht noch einmal gefördert werden. Sollte eine Erneuerung erforderlich werden, kann sich der Eigentümer an die genannten Ansprechpartner wenden: 

Gabi Grube
Geschäftsführerin
Stadtmarketing- und
Tourismusverband Cottbus e.V.
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Tel. 0355-6122011
Fax: 0355-6202278
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Denise Dittmann
Projektbearbeiterin
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Ostrower Straße 15
03046 Cottbus
Tel. 0355 7800 2 16
Fax: 0355 7904 92
denise.dittmann@dsk-gmbh.de

Katrin Haas
Sachbearbeiterin
Fachbereich Stadtentwicklung
Stadtverwaltung Cottbus
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Tel. 0355 - 612 4106
Fax: 0355 - 612 13 4016
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!